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Schülerzeitung » Organisation der Redaktionsarbeit » Betreuende Lehrkraft

Berater im Hintergrund

Lehrkräfte können das Schülerzeitungsteam unterstützen

Eine Schülerzeitung ist – wie der Name schon sagt – in erster Linie eine Zeitung von Schülern für Schüler. Schülerinnen und Schüler sollen beim Finden von Themen, beim Schreiben, beim Layout und bei allen anderen Aufgaben, die die Erstellung einer Schülerzeitung mit sich bringt, möglichst selbständig arbeiten. Trotzdem kann es sinnvoll sein, dass das Redaktionsteam durch eine Lehrkraft unterstützt wird.

Eine Umfrage des bayerischen Kultusministeriums im Jahr 2013 ergab, dass fast alle der damals aktiven Schülerzeitungen eine beratende Lehrkraft hatten. Zu den Aufgabenfeldern, die in der Umfrage am häufigsten genannt wurden, gehörten z.B. ...

  • die Betreuung der Redaktionsarbeit, d.h. die organisatorische Unterstützung von der ersten Redaktionssitzung bis hin zur Abrechnung nach dem Verkauf der Schülerzeitung
  • die Unterstützung bei der Themenfindung
  • Tipps beim Layout
  • die Beratung bei der Finanzierung der Schülerzeitung
  • Hilfe bei der Akquise von Werbeanzeigen
  • Durchsicht der Artikel nach Fehlern bei Rechtschreibung und Grammatik

Insbesondere der letzte Punkt erklärt, dass die Betreuung einer Schülerzeitung meist in die Hände einer Deutschlehrkraft gelegt wird.

Mentor statt Zensor - Die Lehrkraft berät, die Redaktion entscheidet

Eine gute betreuende Lehrkraft einer Schülerzeitung handelt nach der Maxime: So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Betreuung wie nötig. Das gilt insbesondere für die Auswahl der Themen und für die inhaltliche Durchsicht der Artikel. Dabei handelt es sich um eine sehr sensible Tätigkeit. Sie umfasst die stichprobenartige Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Inhalte der Schüler-zeitung, den logischen inhaltlichen Aufbau der Texte und die stringente Einhaltung bestimmter journalistischer Schreibformen.

Der besonders sensible Teil der inhaltlichen Durchsicht betrifft in erster Linie die Vereinbarkeit der Texte mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten. So widerspräche es z.B. dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, wenn in Texten der Schülerzeitung Minderheiten ausgegrenzt oder politisch einseitige oder gar extreme Meinungen vertreten würden. Persönlichkeitsrechte werden z.B. dann verletzt, wenn Fotos von Personen gezeigt werden, die diese in peinlichen Situationen zeigen, oder wenn Lehrer oder Schüler in ihrer Ehre verletzt werden (z. B. durch Mobbing). Die Reihe von Beispielen für Inhalte, die in einer Schülerzeitung (und eigentlich auch in keiner anderen Publikation) nichts zu suchen haben, ließe sich noch beliebig fortsetzen. Über die Notwendigkeit einer diesbezüglichen präventiven Beratung der Schülerredakteure durch eine betreuende Lehrkraft dürfte bei der großen Mehrheit von Eltern, Schülern und Lehrkräften Konsens bestehen. Nicht zuletzt dient diese auch dem Schutz der meist minderjährigen Schülerzeitungsredakteure bzw. deren Eltern vor zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen.

Nichtsdestotrotz ist die inhaltliche Durchsicht der Schülerzeitung durch die betreuende Lehrkraft (bzw. alternativ auch durch den Schulleiter) wie gesagt eine sensibel zu handhabende Aufgabe. Schließlich gibt es zwischen der Verhinderung von persönlichen Beleidigungen oder von Rechtsverstößen durch Beiträge einzelner Schülerzeitungsredakteure und der als Zensur wahrgenommenen inhaltlichen Einmischung eine schwer zu ziehende und gleichzeitig „verminte“ Grenze. Wo endet z. B. die sachliche und konstruktive Kritik an einer Lehrkraft und wo beginnt ein persönlicher, ja beleidigender Angriff, der sogar den Schulfrieden erheblich stören kann? Bei der Abwägung solcher und ähnlich gelagerter Fälle gilt es, die Balance zu finden zwischen dem Schutz des einzelnen Lehrers oder Schülers vor persönlichen Verletzungen und den berechtigten Anliegen der Schülerzeitungsredakteure sowie dem grundgrundgesetzlich verankerten Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.

 

Betreuende Lehrkraft an der Grundschule

Die Arbeit einer betreuenden Lehrkraft ist bei der Schülerzeitungsredaktion an einer Grundschule besonders intensiv – sowohl bezüglich des Arbeitseinsatzes als auch was die Intensität der Erfahrungen betrifft. Informationen zu den Besonderheiten der Betreuung der Redaktion an der Grundschule gibt es hier.